Alles zur Schweizer Autobahnvignette 2024
Kostenfrei, aktuell und übersichtlich. Fahren Sie legal und sorgenfrei durch die Schweiz.
Mehr erfahrenDie Vignette im Überblick

Eine Gebühr für freie Fahrt.
Die Schweizer Vignette ist eine Pauschalgebühr für die Nutzung der meisten Autobahnen und Autostrassen. Anstatt an Mautstellen zu bezahlen, berechtigt eine einzige Jahresvignette zur ganzjährigen Fahrt.
- Gültigkeit: 14 Monate (1. Dez. Vorjahr bis 31. Jan. Folgejahr).
- Geltungsbereich: Nationalstrassen 1. und 2. Klasse (Autobahnen & Autostrassen).
- Wahlfreiheit: Sie können zwischen der klassischen Klebevignette und der neuen, an das Kennzeichen gebundenen E-Vignette wählen.
Als informationsportal bieten wir transparente und unabhängige Informationen, damit Ihre Reise durch die Schweiz reibungslos verläuft.
Kosten und offizielle Verkaufsstellen
CHF 40.00
pro Kalenderjahr
Der Preis ist gesetzlich festgelegt und unveränderlich. Es gibt keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten in der Schweiz.
Online (Offiziell)
Kaufen Sie die E-Vignette direkt beim Bund über das offizielle Portal. Dies ist der sicherste Weg, um Abzockerei und hohe Aufschläge zu vermeiden. Unmittelbar nach dem Kauf ist Ihr Kennzeichen registriert und die Vignette gültig.
Zum offiziellen Portal →In der Schweiz
Die klassische Klebevignette erhalten Sie flächendeckend bei Postämtern, allen grösseren Tankstellen sowie den Geschäftsstellen der Schweizer Automobilclubs (TCS, ACS). Achten Sie auf das Datum, da die Vignette erst ab dem 1. Dezember des Vorjahres für das neue Kalenderjahr verkauft wird.
An der Grenze
Bei der Einreise in die Schweiz können Sie die Klebevignette an allen besetzten Zollämtern direkt vor Ort erwerben. Dies ist besonders praktisch für Spontanreisende. Vergewissern Sie sich, dass das Zollamt geöffnet ist, bevor Sie anreisen.
Wichtiger Hinweis: Kaufen Sie bei Offiziellen Stellen!
Seien Sie vorsichtig vor inoffiziellen Websites und Dienstleistern, die Schweizer Vignetten online zu überhöhten Preisen anbieten. Diese Drittanbieter verlangen oft hohe Zusatzgebühren für einen Service, den Sie beim Bund oder direkt vor Ort zum offiziellen Preis erhalten. Verlassen Sie sich nur auf das offizielle Portal des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) oder physische Verkaufsstellen.
Achtung: Strecken mit separater Maut
Die Schweizer Autobahnvignette deckt fast das gesamte Nationalstrassennetz ab. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen trotz gültiger Vignette eine zusätzliche, streckenbezogene Gebühr anfällt. Dies betrifft hauptsächlich grosse Alpentunnel.

Diese Routen erfordern eine separate Gebühr:
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Grosser St. Bernhard Tunnel:
Dieser Tunnel verbindet das Wallis in der Schweiz mit dem Aostatal in Italien. Die Maut wird direkt am Tunnelportal erhoben und variiert je nach Fahrzeugtyp und Fahrtrichtung (einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt).
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Munt la Schera Tunnel:
Verbindet Zernez im Engadin (Schweiz) mit Livigno in Italien. Dieser Tunnel ist oft einspurig mit Ampelregelung und wird von der Engadin St. Moritz Tourismus AG betrieben. Tarife sind je nach Saison und Uhrzeit unterschiedlich.
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Autoverlad-Züge (z.B. Furka, Lötschberg, Vereina):
Obwohl es sich nicht um Strassen handelt, sind diese Eisenbahnverbindungen für den Autotransport durch Gebirgszüge oder unter Pässen hindurch wichtig. Sie bieten eine alternative oder oft wetterunabhängige Reiseroute. Die Nutzung ist kostenpflichtig und die Tickets werden vor Ort oder online erworben.
Es ist ratsam, sich vor der Fahrt über die aktuellen Tarife und Betriebszeiten dieser Sondermautstrecken zu informieren.
Häufig gestellte Fragen
Die Vignette muss von innen auf der Windschutzscheibe angebracht werden: entweder auf der linken Seite oder hinter dem Innenrückspiegel. Sie darf das Sichtfeld nicht beeinträchtigen. Die Scheibe muss vor dem Ankleben sauber und trocken sein. Ein einmal aufgeklebte und wieder entfernte Vignette ist nicht mehr gültig.

Das Fahren auf vignettenpflichtigen Strassen ohne gültige Vignette wird mit einer Busse von CHF 200.– bestraft. Zusätzlich muss eine neue Vignette gekauft und ordnungsgemäss angebracht werden. Es lohnt sich also nicht, das Risiko einzugehen.
Ja. Anhänger, die von einem vignettenpflichtigen Fahrzeug gezogen werden, benötigen ebenfalls eine eigene, gültige Vignette. Das gilt für Wohnwagen, Lastenanhänger oder Bootsanhänger. Jedes Fahrzeug mit eigenem Kontrollschild benötigt eine Vignette.
Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden, nicht an das Fahrzeug oder die Person. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie das gleiche Kontrollschild am neuen Fahrzeug verwenden und die Vignette bleibt gültig. Sie kann jedoch nicht auf ein anderes Kontrollschild übertragen werden.
Kontakt & Standort
Dies ist ein reines Informationsportal – wir verkaufen keine Vignetten. Fragen zum Vignettenkauf sind direkt an die offiziellen Verkaufsstellen zu richten.
Unser Büro
Vignette Schweiz InfoTheaterstrasse 8
9001 St. Gallen
Schweiz
Telefon: +41 71 600 88 99
E-Mail: [email protected]
Bitte beachten Sie, dass dies eine administrative Adresse ist. Anfragen zu spezifischen Routen oder Mautausnahmen können wir nicht beantworten.